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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies (nachfolgend Hundetagesstätte genannt) vereinbarten Hundebetreuungsverträge sowie alle weiteren für den Hundehalter darüber hinaus erbrachten Leistungen und Lieferungen.


§ 2 Definition der Hauptleistungen der Hundetagesstätte

(1) Tagesbetreuung: der Hund wird am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt und verbleibt nicht über Nacht in der Betreuung der Hundetagesstätte.

(2). Urlaubsbetreuung: mehrtägiger Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund auch über Nacht in der Betreuung der Hundetagesstätte verbleibt.

 


§ 3 Beratungsgespräch und Angaben zum Hund

(1) Der Besuch der Hundetagesstätte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(2) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundetagesstätte durch das Beratungsgespräch der Hundetagesstätte eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung oder notwendige medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich im Fragebogen anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung stehen. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen und kann auch aufgrund des dadurch entstehenden Stresspegels unter den Hunden nicht angeboten werden.
Ausnahmen stellen Welpen dar und Hunde, die aufgrund einer Krankheit eine regelmäßige Fütterung benötigen.

(4) Physische und psychische Besonderheiten wie gesteigerter Jagdtrieb, wahrscheinliche Ausbruchversuche oder Verhaltensstörungen des zu betreuenden Hundes, insbesondere auch aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten oder der Verdacht hierauf, sind der Hundetagesstätte bei der Buchung mündlich und schriftlich im Fragebogen mitzuteilen.

(5) Die Hundetagesstätte kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Aus hieraus eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies wird der Hundehalter keine Forderungen gegenüber der Hundetagesstätte ableiten.

(6) Der Halter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Fragebogen und dem Betreuungsvertrag, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 


§ 4 Vertragspartner/Anmeldung zur Betreuung/Probetag/ Vertragsabschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies (jeweils ‚Hundetagesstätte‘ genannt) und der Eigentümer/Halter des Hundes (jeweils ''Hundehalter'' genannt). Hat ein Dritter für den Hundehalter bestellt, haftet dieser gegenüber der Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, es sei denn, er legt eine entsprechende Kostenübernahme- und Haftungserklärung des Hundehalters vor.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch, per E-Mail ( Kontaktformular )auf der Homepage der Hundetagesstätte erfolgen. Vor jeder Neuaufnahme muss ein Probetag gebucht werden. Die Preise hierfür können Sie jederzeit auf unserer Homepage oder in der, auf Wunsch, ausgehändigten Preisliste einsehen.

Hundehalter, deren Hunde schon einen Probetag in der Hundetagesstätte absolviert haben und bereits bekannt sind, müssen keine weiteren Probetage buchen und können direkt einen Betreuungsplatz buchen.

(3) Tagesbetreuung: Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag vor der gewünschten Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung Hundetagesstätte, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundetagesstätte berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

(4) Urlaubsbetreuung: Die Anmeldung zur Urlaubsbetreuung muss spätestens 7 Tage vor der gewünschten Abgabe des Hundes erfolgen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hundetagesstätte dem Hundehalter die Anmeldung inkl. der Kosten der gewünschten Leistungen bestätigt und der Kunde die Betreuungsgebühren innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Annahmebestätigung vollständig zahlt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, kommt ein Vertrag nicht zustande. Zu einer Annahme des Hundes zum angemeldeten Zeitpunkt ist die Hundetagesstätte  in diesem Fall nicht mehr verpflichtet.
Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundetagesstätte  dem Hundehalter gegenüber erneut bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundetagesstätte  verpflichtet, dies dem Hundehalter innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundetagesstätte  an den Hundehalter zu erstatten.


§ 5 Hauptpflichten der Vertragsparteien aus dem Betreuungsvertrag

(1) Die Hundetagesstätte ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Betreuungsplatz zu reservieren, den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Dem Hundehalter obliegt das Verbringen zu bzw. das Abholen von der Hundetagesstätte  innerhalb der vereinbarten Zeiten. Der Hundehalter ist zudem verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Hundehalter für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise an die Hundetagesstätte  zu zahlen . Dies gilt auch für vom Hundehalter veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundetagesstätte  an Dritte.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Betreuungszeit gewährleistet die Hundetagesstätte dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Betriebsgelände der Hundetagesstätte zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

Wenn der Hund auch auf den ‚Gassigängen‘ abgeleint werden soll, muss das schriftlich auf dem Kundenfragebogen angegeben und mit Unterschrift bestätigt werden.


§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod des Hundes

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundetagesstätte, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt bzw. mindestens eine vollständige Grundimmunisierung vorweisen kann. (Erst- Impfungen im Abstand von 4 Wochen und 12 Monaten ) Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut

Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen, eine Kopie wird in der Hundetagesstätte für Notfälle hinterlegt.

(2)Besitzt der in die Hundetagesstätte gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundetagesstätte berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten, sollten vorab keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sein.

Sollten Impfungen nicht erwünscht oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, bittet die Hundetagesstätte um vorherige Absprache.

(3)Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundetagesstätte außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und bestenfalls  innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On oder Halsband  Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Andernfalls ist es möglich der Hundetagesstätte im Abstand von 3- 6 Monaten regelmäßig eine Bescheinigung über eine Kotuntersuchung auf Wurmbefall vor zu legen und nur bei einem fest gestellten Wurmbefall zu entwurmen. Sollten regelmäßige Wurmkuren aufgrund Alter, Gesundheit nicht möglich oder generell unerwünscht sein.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundetagesstätte keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundetagesstätte übernimmt keine Gewähr für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundetagesstätte ist berechtigt, einen Tierarzt eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundetagesstätte einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.


§ 8 Läufige Hündin

Die Hundetagesstätte kann keine läufigen Hündinnen betreuen. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundetagesstätte darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundetagesstätte bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, geben und dieses der Hundetagesstätte verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundebetreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 


§ 9 Haftungsfragen und Tierhalter-Haftpflichtversicherung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und für das Tier eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundetagesstätte erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Hundetagesstätte betreibt Gruppenhaltung. Trotz aller Sorgfalt, kann es dennoch zu Raufereien, Auseinandersetzungen oder im Spiel zu Verletzungen an den Hunden kommen. Die Hundetagesstätte übernimmt hierfür keine Haftung und es können keine Schadensersatzansprüche gegen die Hundetagesstätte, geltend gemacht werden.

(4) Die Haftung der Hundetagesstätte ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundetagesstätte auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaberin der Hundetagesstätte  oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundetagesstätte  oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(5) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundetagesstätte  keine Haftung.

(6) Mit Unterschrift des Betreuungsvertrages insbesondere bei einer Urlaubsbetreuung erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass sein Hund ggf. in einem Pkw der Hundetagesstätte transportiert wird. Hierfür übernimmt die Hundetagesstätte keine Haftung und keine Gewähr. Es können im Schadensfall, keine Schadensansprüche geltend gemacht werden, insofern diese nicht grob fahrlässig war.


§ 10 Vorzeitige Abholung des Hundes

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundetagesstätte  jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundetagesstätte  unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundetagesstätte    Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

 


§ 11 Bring- und Abholzeiten

Urlaubsbetreuung: Die Hunde, die zur Urlaubsbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag nach Absprache jeweils gebracht und abgeholt werden.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundetagesstätte  vor, den zu betreuenden Hund in einer Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 07:30 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.


§ 12 Folgen bei Nichtabholung (Tierheim)

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundetagesstätte gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundebetreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in einem Tierheim, das die Hundepension aussucht, untergebracht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu tragen. Gleichzeitig verlängert sich der Vertrag mit der Hundetagesstätte  automatisch um den Zeitraum, der über den vereinbarten Abholtermin hinausgeht. Für jeden zusätzlichen Tag ist der vereinbarte Tagessatz zu entrichten. Die Hundetagesstätte  behält sich vor, den Hund gegebenenfalls bereits vor Ablauf von 10 Tagen anderweitig unterzubringen, wenn die Hundetagesstätte nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.



§ 13 Preise, Zahlung der Betreuungs- und sonstigen Leistungen



(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu zahlen.


Die aktuellen Preise finden Sie hier oder unter dem Reiter "Preise" auf dieser Homepage.

 

(2) Der Betreuungspreis ist im Voraus und in bar zu entrichten.

 



(3) Jeder angefangene Betreuungstag muss je nach Art der Betreuung und der damit verbundenen Preise voll bezahlt werden. Fehltage aufgrund Urlaub oder Krankheit des Hundes oder des Halters werden nicht rückvergütet, insofern diese der Hundetagesstätte nicht mindestens 4 Wochen vorher angekündigt wurden. Bei der Urlaubsbetreuung werden Bring und Abholtage, als voller Tag berechnet.



(4) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu zahlen. Geschieht dies nicht, behält sich die Hundetagesstätte das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter seiner Zahlungspflicht nachkommt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.


(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(6) Die individuelle Betreuungspreise können von der Hundetagesstätte ferner dann angepasst werden, wenn der Hundehalter nachträglich Änderungen am Betreuungsumfang wünscht (z.B. Anzahl der zu betreuenden Hunde, Betreuungsdauer oder sonstige Leistungen der Hundetagesstätte Lisa's Hundeparadies) wünscht und die Hundetagesstätte dem ausdrücklich zugestimmt hat.



(7) Die aktuellen Preise der Betreuungsoptionen können sie hier einsehen, auf der Homepage unter dem Menüpunkt '' Preise '' oder auf Anfrage durch die HuTa eine Preisauskunft ausgehändigt bekommen.








§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung


(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Hundehalter ist dieser zu folgendem Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt verpflichtet:

bei Tagesbetreuung (auch stundenweise)


· a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte mehr als 2Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.


· b ) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte später als 2 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.


· c ) Bei Nutzern der Monatspauschale werden Fehltage nicht rückvergütet

bei Urlaubsbetreuung:


bei Urlaubsbetreuung


· a ) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht


· b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte  zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht


· c ) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht



d ) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundetagesstätte weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin bzw.



· e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung der Hundetagesstätte gegeben wird.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden bei der Hundetagesstätte nicht gegeben oder geringer ist.


(3) Sofern die Hundetagesstätte die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zur Kompensation des gesamten Schadensersatzes.


§ 15 Betriebsgelände der Hundetagesstätte


Ein Zutritt zum Betriebsgelände Schmalkaldenerstrasse 13a, 65929 Frankfurt am Main einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung der Hundetagesstätte nicht erlaubt und erfolgt, ebenso wie die Zufahrt zum Betriebsgelände, auf eigene Gefahr.


§ 16 Kundendaten


Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei der Hundetagesstätte aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundetagesstätte behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundetagesstätte auf deren Homepage und anderen Medien einverstanden.


§ 17 Ablehnungsrecht


Die Hundetagesstätte hat das Recht, Anfragen bzw. die Übernahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.


§ 18 Gerichtsstand

Gerichtssand ist Frankfurt am Main.


§ 19 Schlussbestimmungen


Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundetagesstätte und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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